Für folgende unserer Leistungen erhalten Sie Ihr Geld von den Krankenkassen zurück, wenn ein Pflegegrad vorliegt:- Verhinderungspflege bis 1.612,- € jährlich *- Zusätzliche Entlastungsleistungen für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 betragen 1.500,- € pro Jahr* Voraussetzung: Die Pflege muss seit 6 Monaten durch Angehörige erfolgen
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