Bei der Vergütung unserer Leistungen haben wir uns für einen einheitlichen Stundensatz entschieden, da die Erbringung von unterschiedlichen Leistungen mit unterschiedlicher Vergütung kaum voneinander abgegrenzt werden kann. Wir denken, dass wir damit in Ihrem Sinne handeln.
Unsere Vergütung basiert auf Stundenbasis. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
Innerhalb unseres Wirkungskreises fallen keine Fahrtkosten an. Wir weisen darauf hin, dass mit der Pflegeversicherung die Leistungen der Verhinderungspflege und die Betreuung für Pflegestufe 0 abgerechnet werden können.
Da das Finanzamt unsere sonstigen Dienstleistungen als "haushaltsnahe Dienstleistungen" einstuft, können diese in einer Höhe bis zu 4.000,- € jährlich von den Angehörigen steuerlich geltend gemacht werden.
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