Entlastungsleistungen |
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Liegt ein Pflegegrad vor, werden von den Pflegekassen neben dem Pflegegeld grundsätzlichfür jeden Pflegegrad Mehrleistungen gewährt. Dies sind "Entlastungsleistungen" für Pflegebedürftige. Mit diesem Entlastungsleistungen sollen die Pflegepersonen weitere Unterstützung erhalten können. Das Gesetz nennt beispielhaft Serviceleistungen im Bereich des Haushalts oder der unmittelbaren häuslichen Umgebung, die Übernahme von Fahr- und Begleitdiensten, Einkaufs- und Botengänge, die Beratung und praktische Hilfe bei Anträgen und Korrespondenzen etc. |
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