Betreuung von Demenzkranken

Von den Pflegekassen werden für bestimmte Krankheitsbilder Mehrleistungen gewährt. Dies sind "Ergänzende Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf" für Menschen, die an Demenz erkrankt sind.
Für diese Menschen stellen die Pflegekassen 1.500,- € jährlich in Form von zusätzlichen Entlastungsleistungen bereit. Dieser Betrag wird also nicht ausgezahlt, sondern als Sachleistung gewährt. Voraussetzung dabei ist immer ein Pflegegrad und der vom MdK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) festgestellte "erhebliche allgemeine Betreuungsbedarf", der auch oft als Pflegestufe 0 bezeichnet wird.
Wir können diese zusätzlichen Betreuungsleistungen für Demenz-, bzw. Alzheimerkranke (Pflegestufe 0) anbieten, da wir durch die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 als niedrigschwelliges Hilfe- und Betreuungsangebot nach § 45 b des SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung) unbefristet anerkannt sind.

Das bedeutet, dass diese Leistungen für Demenz- und Alzheimerkranke für die Angehörigen in der Höhe von 1.500,- € kostenlos sind, da wir diese Leistungen mit allen Krankenkassen abrechnen können.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die beschriebenen Voraussetzungen auf sie zutreffen, sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.


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