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Für folgende unserer Leistungen erhalten Sie Ihr Geld von den Krankenkassen zurück, wenn ein Pflegegrad vorliegt:
- Verhinderungspflege bis 1.612,- € jährlich *
- Zusätzliche Entlastungsleistungen für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 betragen 1.500,- € pro Jahr
* Voraussetzung: Die Pflege muss seit 6 Monaten durch Angehörige erfolgen |
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