|
Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine(n) Angehörige(n) mit einer Pflegestufe selbst oder im Kreis der Familie pflegen. Wir entlasten Sie, indem wir für Sie die Pflege stundenweise übernehmen. Sie können in dieser Zeit durchatmen und sich selbst erholen. Diese Leistung heisst "Verhinderungspflege" und wird zusätzlich zum Pflegegeld in Form von Betreuungsleistungen gewährt. Dieser Betrag wird also nicht ausgezahlt, sondern als Sachleistung bis zu einer Höhe von 1.612.- € pro Jahr gewährt*.
Wir können die Verhinderungspflege mit allen Krankenkassen abrechnen. Das bedeutet für die/den pflegende(n) Angehörige(n), dass unsere Leistungen bei der Verhinderungspflege bis zur Höhe von 1.612,- €/Jahr kostenlos sind, da sie von der Krankenkasse übernommen wird.
*Voraussetzung: Die Pflege muss seit 6 Monaten durch Angehörige erfolgen. |
|