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Liegt ein Pflegegrad vor, werden von den Pflegekassen neben dem Pflegegeld grundsätzlichfür jeden Pflegegrad Mehrleistungen gewährt. Dies sind "Entlastungsleistungen" für Pflegebedürftige. Mit diesem Entlastungsleistungen sollen die Pflegepersonen weitere Unterstützung erhalten können. Das Gesetz nennt beispielhaft Serviceleistungen im Bereich des Haushalts oder der unmittelbaren häuslichen Umgebung, die Übernahme von Fahr- und Begleitdiensten, Einkaufs- und Botengänge, die Beratung und praktische Hilfe bei Anträgen und Korrespondenzen etc.
Wir können diese zusätzlichen Entlastungsleistungen anbieten, da wir durch die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 als niedrigschwelliges Hilfe- und Betreuungsangebot nach § 45 b des SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung) unbefristet anerkannt sind.
Das bedeutet, dass diese Leistungen für alle Personen mit einem Pflegegrad in der Höhe von 1.500,- € pro Jahr kostenlos sind, da wir diese Leistungen mit allen Krankenkassen abrechnen können. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die beschriebenen Voraussetzungen auf sie zutreffen, sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.
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